Impressum

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Verantwortlicher gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG)
KFZ-Sachverständigenbüro Günes e.K.
Kamer Günes
Plettenbergstrasse 33
70186 Stuttgart

Kontakt
Telefon 0711 3890779
Telefax 0711 3890778
Mobil 0179 4761996
E-Mail info@kfz-gutachter-stuttgart.de

Registereintrag
Registergericht Stuttgart
Registernummer HRA733837

Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 166082648

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Basler Securitas Versicherungs-AG, Bad Homburg
R+V Versicherung AG, Wiesbaden

Quellenangaben für die verwendeten Bilder und Grafiken
fotolia.com

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Quelle: http://www.e-recht24.de

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Allgemeine Geschäftsbedingungen 
(Stand 01.01.2010)
 
Auftragserteilung
Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist in der Regel schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich bzw. fernmündlich aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge sowie durch Dritte übermittelte Aufträge gelten als verbindlich. Der Auftraggeber hat das Schadensausmaß und den Schadenshergang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadensaufnahme zu ermöglichen. Alt- bzw. Vorschäden sind unaufgefordert vom Auftraggeber zu benennen bzw. aufzuzeigen. Wertbeeinflussende bzw. werterhöhende Maßnahmen sind vollständig anzugeben. Nachteile aus unrichtigen bzw. unvollständigen Angaben oder durch das Verschweigen von Tatsachen durch den Auftraggeber / Auftragsübermittler gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Angeforderte Schadens- bzw. Fahrzeugunterlagen sind vom Auftraggeber vorzulegen. Nachteile wegen verspätete oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

Gutachtenerstellung
Der Auftraggeber erhält falls nicht anders vereinbart, ein vollständiges Beweissicherungsgutachten incl. detaillierter Reparaturkostenkalkulation in 3 Ausfertigungen, bestehend aus einem Original mit Lichtbildanlage, und zwei Duplikaten mit Farbkopien. Ein weiteres Duplikat und der Lichtbildnegativsatz bzw. die elektronische Datenspeicherung verbleiben beim SV-Büro Günes. Durch die Lichtbilddokumentation wird der Fahrzeugzustand und der Schadensumfang gesichert. Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt der Gutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden orientieren sich an den Richtlinien des IfS (Institut für Sachverständigenwesen) Änderungen in Folge abweichender Rechtsvorschriften bleiben vorbehalten. Eventuelle Ansprüche gegen den Auftragnehmer können vor Ihrer endgültigen Feststellung ohne schriftliche Genehmigung des Auftragnehmers weder abgetreten noch verpfändet werden.
 
Nachbesserungsrecht
Beanstandungen zum gesamten Gutachten (Gutachteninhalt, Lichtbilder, Rechnung etc.) sind innerhalb von zwei Wochen, soweit dies rechtlich zulässig ist, schriftlich anzuzeigen und ausführlich zu begründen. Der Sachverständige/in wird dann umgehend eine Überprüfung der Beanstandung(en) vornehmen. Berechtigte Einwendungen werden kostenlos nachgebessert. Ansonsten erfolgt eine gesonderte Berechnung des Aufwandes nach der jeweils gültigen Vergütungstabelle.

Gutachtenversand
Der Versand des Gutachtens an den Auftraggeber oder auf Wunsch des Auftraggebers bzw. seines Bevollmächtigten an Dritte erfolgt auf Risiko des Auftraggebers. Die Versendung des Gutachtens an die Anspruchsgegnerseite stellt kein Tätigwerden des Auftragnehmers für den Auftraggeber dar.

Sachverständigenvergütung
Die Sachverständigenvergütung berechnet sich bei Haftpflicht- und Kaskogutachten nach dem Gegenstandswert. Variable Kostenarten, insbesondere Lichtbilderkosten, Fahrtkosten, Schreib-/Druckkosten, Kalkulationskosten, Porto, Büromaterial, Telekommunikationskosten, Fremdkosten etc. die teilweise pauschaliert und die auftrags- bzw. einzelfallspezifisch sind, sind in der Rechnung separat ausgewiesen. Die übrigen Kosten/Kostenarten sind im Grundhonorar zusammengefasst. Die jeweils gültige Vergütungstabelle des SV-Büro Günes ist in den Geschäftsräumen des SV-Büro Günes ausgelegt.

Als Gegenstandswert sind im Reparaturfall die ausgewiesenen Reparaturkosten netto vor eventuellen Abzügen zuzüglich einer eventuellen Wertminderung maßgebend. Bei Totalschäden ist der Brutto-Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges zuzüglich Nebenkosten (Umbaukosten, Umlackierungskosten etc.) die Berechnungsgrundlage. Ein Totalschaden mit Reparaturmöglichkeit im Rahmen der 130% Rechtsprechung gilt als Reparaturfall. Stehen für das zu erstellende Gutachten bei den Rechenzentren Audatex keine Kalkulationsdaten zur Verfügung, so erhöht sich die Grundvergütung, je nach Aufwand, um 15% bis 30%. Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um mehr als 150% kann der Auftragnehmer, unter der Voraussetzung, dass keine Restwertangabe notwendig ist, auf eine detaillierte Reparaturkostenkalkulation verzichten. In diesem Fall reduziert sich die Grundvergütung um 10%. Es kann alternativ eine Abrechnung nach Zeitaufwand vereinbart werden. Rechnungen werden EDV-mässig erstellt und sind auch ohne Unterschrift gültig.

Zahlungsbedingungen
Die Sachverständigenvergütung ist als Dienstleistung unmittelbar nach Leistungserbringung fällig. Abweichend hiervon kann auf der Rechnung ein anderes Zahlungsziel angegeben sein. Bei Zahlungsverzug wird mit jeder Zahlungserinnerung eine Aufwandspauschale von 10,00 € zuzüglich Porto (Einschreiben mit Rückschein etc.) sowie Verzugszinsen fällig. Als Zinssatz gilt ein Zinssatz nach Artikel 1 des Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen als vereinbart. Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden. Bei bargeldloser Zahlung ist die Gutachten-/Rechnungsnummer anzugeben.
 
Sicherungsabtretung
Der Auftraggeber hat selbst oder über einen Rechtsvertreter seiner Wahl, für die Geltendmachung und Durchsetzung seiner Ansprüche Sorge zu tragen. Ein gegebenenfalls sicherungsweise abgetretener Anspruch auf Ersatz des Sachverständigenhonorars kann vom SV-Büro Günes erst dann gegenüber der Anspruchgegnerseite geltend gemacht werden, wenn der Auftraggeber zuvor erfolglos zur Zahlung aufgefordert wurde.

Eigentumsvorbehalt und Urheberschutz
Sämtliche Gutachten- und Rechnungsausfertigungen (incl. Anlagen und Lichtbilder) bleiben, unabhängig von der Eintrittspflicht der Anspruchsgegnerseite, bis zur vollständige Bezahlung der Sachverständigenvergütung (incl. MwSt.) Eigentum des Sachverständigenbüros.
Vervielfältigungen, Nachdruck und Weitergabe an Unbeteiligte jeglicher Art einschließlich der Veröffentlichung in elektronischen Medien, auch auszugsweise sind nur mit schriftlicher Genehmigung des SV-Büro Günes gestattet.

Stornierungen
Auftragsstornierungen sind schriftlich mitzuteilen. Stornierungskosten werden pauschal mit 100,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet und sind unmittelbar fällig. Nach Beginn der Auftragsdurchführung wird der vollständige Rechnungsbetrag fällig.

Rechnungsprüfungsberichte / Nachbesichtigungen / Stellungnahmen
Rechnungsprüfungsberichte, Nachbesichtigungen nach Gutachtenerstattung und Stellungnahmen etc. gelten grundsätzlich als Neuaufträge. Die Berechnung erfolgt nach Zeitaufwand zuzüglich Nebenkosten und Mehrwertsteuer.

Speicherung von Daten
Das Gutachten, die Lichtbilder, die Rechnung und die zur Gutachtenerstellung notwendigen Daten werden elektronisch gespeichert. Die Daten werden gemäß der Richtlinien der Industrie und Handelskammer über einen Zeitraum von zehn Jahren gespeichert.

Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt der Ort des Sitzes des SV-Büro Günes, soweit dies rechtlich zulässig ist.

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